Elektrodenanordnung eines Cochlea-Implantats, automatisierten Betätigungseinrichtung sowie Verwendung eines tubulären Manipulators
Rau, T S; Granna, J; Burgner-Kahrs, J; Majdani, O
DE 10 2015 115 525, 2017
Abstract
Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung kann nach § 59 Patentgesetz gegen das PatentEinspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Innerhalb der Einspruchsfrist isteine Einspruchsgebühr in Höhe von 200 Euro zu entrichten (§ 6 Patentkostengesetz in Verbindung mit der Anlage zu §2 Abs. 1 Patentkostengesetz).